Elisabeth Richert. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie mit Erlaubnis Kurfürst Johann Georgs, Markgrafen von Brandenburg, von Elisabeth, Ehefrau des Melchior Richert (Reichard, Richerdt), 5000 rheinische Goldgulden auf 6 Jahre geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei nach 6 Jahren möglicher, beiderseitiger, halbjähriger, schriftlicher oder mündlicher jeweils in der Michaeliswoche fälliger Kündigung mit 6% jährlich zu verzinsen und den Zins jeweils zwischen Michaelis und Martini zu erlegen, wie auch die Gesamtsumme unter dem gleichen Datum zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Termine besteht Verpflichtung zum Einleger in Magdeburg, Braunschweig oder Hildesheim. 1575, Montag in hlg. Ostern.