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Schultheiß "Nittel Cleschin" und die Schöffen des Gerichts zu Sausenheim ("Susenhein") reversieren, dass sie von Dorfes wegen von Domdekan und Domkapitel zu Worms die näher beschriebenen Güter und Gefälle, die diese vom Abt zu St. Nabor, Metzer Bistum, in der Sausenheimer Gemarkung erkauft haben, gegen einen jährlichen Zins von 20 Malter Korn in Erbbestand genommen haben. Auf Bitten von Schultheiß und Schöffen siegeln Kurfürst Philipp von der Pfalz (1), Junker "Symon Lyfferdt" (2) und Philipp "Dunne" (3). "Geben uff dinstag nechst nach sant Mathias des heilgen apostels dag" 1494.

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Landesarchiv Speyer
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