Oppenheim, 1594.07.03 / 06.24. Best Wintzer, Bürger zu Nierstein, und seine Ehefrau Margaretha bekunden Hans Hechler, Bürger zu Oppenheim, und seiner Ehefrau Elisabeth eine jährliche Gült von 15 fl. Oppenheimer Währung fällig auf Johanni, schuldig zu sein, die ihr früherer Ehemann Hans Niess für 300 fl. verkauft hat unter Verwendung dieser Summe zum Ausbau der Behausung neben dem Ratshaus, und verlegen mit Zustimmung des Reichsgerichts zu Nierstein folgende Güter: 3 1/2 Morgen Acker auf der Schmidtgasse (Angrenzer: St. Peter zu Mainz, Velten Boltzen Witwe), geben 1 Viernzel Korn in die "Berckmanskelter" zu Nierstein, 1/2 M. Acker hinter dem "Taubhauss" (A. Hans Ulrich, Junker Bicken ("Bickhen")), eigen, 1 M. Acker auf dem "Rossberg" (A. Peter Schalckh, Velten Boltzen Witwe), eigen, 5 M. Acker auf der "Niderstaigen" (A. der gemeine Weg und "Niderstaigen"), eigen, 9 Viertel Acker bei der Warten (A. Junker Bicken, Velten Boltzen Witwe), eigen, 2 Morgen Acker "hinder der Wahrten" (A. Mathes Stormen Witwe, St. Peter), eigen, 5 Viertel Acker auf der "Oberstaig" an den Weingärten (A. Velten Boltzen Witwe, Junker Bicken), eigen. Wiederkauf je zur Hälfte am Zinstermin gestattet. S. des Gerichts. "Der geben ist vf S. Johannis den vier vnnd zwantzigsten Junii [...] funfftzehen hundertt neützig vnnd vier [...]".

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