Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt und Frank v. Kronberg d. Ä. bekunden, dass der Edle Wilhelm, Herr zu Büren und Besigheim, von Erzbischof...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1456 Februar 29
Nicht vollzogene Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Hausarchiv. Die Urkunde war, nach dem Fehlen der Siegelschnitte zu schließen, niemals besiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben 1454 off sant Martins dag des heyligen bischoffs
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt und Frank v. Kronberg d. Ä. bekunden, dass der Edle Wilhelm, Herr zu Büren und Besigheim, von Erzbischof Dietrich von Köln und dem dortigen Domkapitel eine Pfandschaft auf Linz in Höhe von 16.000 Gulden mit einer jährlichen Rente von 1.700 Gulden besitzt, welche er mit Zustimmung von Erzbischof und Kapitel an sie übertragen hat. Bei der Verpfändung von Linz hat Wilhelm v. Büren dem Erzbischof und Domkapitel folgenden Revers ausgestellt: Wilhelm, Herr zu Büren und Besigheim, bekundet, dass ihm Erzbischof Dietrich von Köln und das dortige Domkapitel 16.000 Gulden schuldig geworden sind, wofür sie ihm die halbe Stadt Linz laut folgender Urkunde verpfändet haben: [Folgt die Pfandurkunde von Erzbischof Dietrich und Domkapitel von Köln über Linz von 1451 November 11: s. in Nr. 4916]. Wilhelm gelobt, die Einlösungsbestimmungen der ihm verpfändeten halben Stadt Linz unverbrüchlich zu halten, und siegelt zum Zeichen dessen gemeinsam mit Engelbrecht v. Orsbeck, Herrn zu Olbrück, und Ritter Wilhelm von Vlatten; Die Aussteller bekunden, dass sie die Pfandsumme auf die halbe Stadt Linz in Höhe von 16.000 Gulden in der Weise erhöht haben, dass Graf Philipp v.Katzenelnbogen-D[armstadt 7.000 Gulden gegen eine jährliche Rente von 600 Gulden und Frank v. Kronberg d. Ä. 6.000 Gulden gegen eine jährliche Rente von 500 Gulden zugelegt und die Hälfte von Schloss, Burg und Stadt Linz dafür eingenommen haben. Sie versprechen die Wiedereinlösungsbedingungen, wie sie in den Urkunden über die 7. 000 Gulden festgelegt worden sind, zu halten, und siegeln. (Geben 1456 off den sontag Oculi)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4925
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt und Frank v. Kronberg d. Ä. bekunden, dass der Edle Wilhelm, Herr zu Büren und Besigheim, von Erzbischof Dietrich von Köln und dem dortigen Domkapitel eine Pfandschaft auf Linz in Höhe von 16.000 Gulden mit einer jährlichen Rente von 1.700 Gulden besitzt, welche er mit Zustimmung von Erzbischof und Kapitel an sie übertragen hat. Bei der Verpfändung von Linz hat Wilhelm v. Büren dem Erzbischof und Domkapitel folgenden Revers ausgestellt: Wilhelm, Herr zu Büren und Besigheim, bekundet, dass ihm Erzbischof Dietrich von Köln und das dortige Domkapitel 16.000 Gulden schuldig geworden sind, wofür sie ihm die halbe Stadt Linz laut folgender Urkunde verpfändet haben: [Folgt die Pfandurkunde von Erzbischof Dietrich und Domkapitel von Köln über Linz von 1451 November 11: s. in Nr. 4916]. Wilhelm gelobt, die Einlösungsbestimmungen der ihm verpfändeten halben Stadt Linz unverbrüchlich zu halten, und siegelt zum Zeichen dessen gemeinsam mit Engelbrecht v. Orsbeck, Herrn zu Olbrück, und Ritter Wilhelm von Vlatten; Die Aussteller bekunden, dass sie die Pfandsumme auf die halbe Stadt Linz in Höhe von 16.000 Gulden in der Weise erhöht haben, dass Graf Philipp v.Katzenelnbogen-D[armstadt 7.000 Gulden gegen eine jährliche Rente von 600 Gulden und Frank v. Kronberg d. Ä. 6.000 Gulden gegen eine jährliche Rente von 500 Gulden zugelegt und die Hälfte von Schloss, Burg und Stadt Linz dafür eingenommen haben. Sie versprechen die Wiedereinlösungsbedingungen, wie sie in den Urkunden über die 7. 000 Gulden festgelegt worden sind, zu halten, und siegeln. (Geben 1456 off den sontag Oculi)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4925
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ