Gültverschreibung von Michel Hammer der Junge und seiner Frau Anna sowie Simon Hammer der Alte und seiner Frau Katharina, alle zu Stupferich, über 15 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich einen 10 1/2 Schilling Pfennig an die geistliche Verwaltung zu Durlach zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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