Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass die Stadt Amberg ihm auf sein Ersuchen 1.200 Gulden überantwortet hat, die sie gegen eine Verschreibung von 52 Gulden jährlicher Gülte vom Amberger Hans Klopfer aufgenommen hatte. Dieser richtete mit dem Kauf der Ewiggülte zudem ein Testament und Stipendium auf. Kurfürst Friedrich bewilligt der Stadt, von ihrer jährlichen Stadtsteuer 52 Gulden einzubehalten, um sie solange gemäß den Bestimmungen des Testaments auszurichten, bis der Pfalzgraf oder seine Erben das Hauptgeld zurückgezahlt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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