Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Glotter, Bürger zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Katharina dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Heiligen des Bischofsheimer Gerichts 1 Pfund 15 Schillinge jährlichen Zinses von 35 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.