Hans Till von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er in der Zeit des Aufruhrs eines Nachts mit 2 Mann, die mit Spießen bewaffnet waren, vor das Haus eines Richters gezogen war und diesen gefragt hatte, ob er ihnen nicht seinen Harnisch leihen wolle, und auch sonst aufrührerische Reden geführt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, künftig alle der Empörung dienenden Reden und Handlungen zu unterlassen, weder sich selbst noch sein Hab und Gut ohne Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, die ihm nachgewiesen werden sollten, anzunehmen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...