Zwischen Jan Poelman und den Brüdern und Schwestern der Gilde St. Anna binnen Xanten herrschte Streit wegen der für die Gilde zu haltenden Messen. Der Streit ist nun durch Herman Tylmans, Richter zu Xanten, Franz Bruins, Bürgermeister, Derick vander Spicken anders gen. Mesken, Schöffen zu Xanten, Johann von Dorsten, Herman Loy, Merten die Swart und Jakob von Dort, die Altgildemeister, Richart Alertz, Cornelis von Grommingen, Johann von Emmerich und Gerit die Geick, neue Provisoren der Gilde, geschlichtet wie folgt: Johann Poelman soll in der Kapelle St. Dionysius allwöchentlich 4 Messen halten, nämlich sonntags, dienstags, donnerstags und samstags. Die Messen sollen vor Beginn der Hochmesse in der Xantener Kirche beendet sein. Wenn Prozessionen in der Prinzipalkirche gehen, kann Johann seine Messen davor oder danach halten. Wenn er krank zu Bett liegt, kann er die Messen von einem anderen Priester lesen lassen ohne Kosten für die Gilde. Für den Dienst soll die Gilde ihm jährlich 40 Gulden, 11 Raderalbus oder 12 Stüber für den Gulden gerechnet, bezahlen. Sooft Johann eine Messe versäumt, sollen die Gildemeister seinen Lohn um einen halben Gulden kürzen. Er soll 3 Singmessen im Jahr in der Kapelle singen oder singen lassen zusammen mit dem Schulmeister und den Choralen, die erste an Lichtmess [2. Februar], die zweite am Jakobstag [25. Juli] und die dritte am Annatag [26. Juli], alles ohne Kosten für die Gilde. Er hat gelobt, die Brüder und Schwestern fortan nie mehr zu beleidigen und zu schädigen, sondern stets zu ihrem Besten zu wirken. Und er soll sich der Kapelle nicht unterwinden, abgesehen von den Messen. Wenn er diesen Vertrag bricht, können die Gildemeister ihn absetzen und mit Billigung des Kapitels einen anderen Geistlichen einsetzen, und er behält keinerlei Recht daran. Die Parteien haben einander alle vorstehenden Punkte einzuhalten gelobt. - Richter und Schöffen kündigen ihre Siegel an. Gegeven 1520 uf s. Peters avent ad vincula.