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Bischof Otto von Freising beurkundet die Vereinbarung, die Otto von "Ramsperch" und Hadmar, der Sohn von dessen Schwester, wegen ihres bevorstehenden Aufbruchs nach Jerusalem bezüglich ihrer Güter getroffen haben: Otto gibt ein Freisinger Lehengut mit Vorbehalt der Wiederbelehnung an ihn und seinen Neffen dem Bischof zurück, während Hadmar sein Eigengut in Tegernbach ("Tegrinwahc") im Isengau dem Hochstift übereignet unter der Bedingung, dass im Fall seiner bzw. seines Onkels Rückkehr er oder sein Onkel damit belehnt werden; S: Bischof Otto von Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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