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Schiedspruch von vier adeligen Schiedsmännern und zugleich Vertrag zwischen dem Freiherrn Johann zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg und dessen Brüdern einer-, dann den vier Dorfherren von Abtswind ("Abtsschwindt") andererseits, womit der alte Erbvertrag über die "Fuchsstadt" als fortdauernd rechtskräftig, die Gemeinde Abtswind jedoch als pflichtig erkannt wurde, dieses schwarzenbergische Lehen bei jedem Regierungswechsel neuerdings zu agnoszieren und hierfür einen Goldgulden als Gebühr zu entrichten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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