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Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt seinem Heidelberger Vogt und Rat Jeremias vom Oberstein (Myas vom Steyn), dass sein Haushofmeister Philipp von Gemmingen und andere Verweser des Spitals zu Heidelberg ihm vorgebracht haben, dass zwischen dem Spital und dem Heidelberger Bürger Leonhard Haubenschmied (Lenhart Haubenschmidt) weiterhin etliche Irrungen bestehen, nachdem der Rat zu Heidelberg in der Sache bereits ein Urteil verkündet hatte. Auf Appellation beauftragt und bevollmächtigt Kurfürst Philipp, der derzeit verhindert ist, seinen Vogt, die beiden Parteien unter Hinzunahme unterparteiischer Mannen vorzuladen, zu verhören, Kundschaften einzuholen und bei Weigerungen eine angemessene Pön zu erteilen. Das besiegelte Verhör soll der Vogt an die fürstliche Kanzlei überantworten und die Parteien anweisen, vom Pfalzgrafen oder einem Bevollmächtigten in der Sache das Urteil zu empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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