Bischof Leopold von Straßburg verpflichtet sich gegenüber dem Kloster Ettenheimmünster, daß er die von der Herrschaft Geroldseck zu Lehen getragene klösterliche Kastenvogtei, falls Jakob von Geroldseck ohne männliche Erben sterben sollte, an sich ziehen und keinem dritten zu Lehen auftragen wird, da die Vögte vielfach das Kloster in seinen Rechten zu beeinträchtigen suchten. Er erhält dafür vom Kloster bis zum Heimfall der Kastenvogtei 3000 fl (den fl zu 15 Batzen) zinsloses Darlehen, zu dessen Rückzahlung bzw. Verzinsung er sich für den Fall verpflichtet, daß die Kastenvogtei bei der Herrschaft Geroldseck verbleibt