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Der Römische König Karl, König zu Böhmen (Boem.) bekundet: wegen der von seinem Getreuen, dem Knappen Gerhard von Sp., geleisteten und zu leistenden Dienste hat er diesem eine besondere Gnade erwiesen: falls Gerhard ohne eheliche Leibeserben stirbt, sollen die rechten Erben seiner Schwester Elisabeth (Lyse) (1) in den Lehen und Gütern folgen, die Gerhard von König und Reich zu Lehen hat. Diese Erben sollen sie künftig vom König und seinen Nachfolgern mit denselben Rechten empfangen, zu denen Gerhard sie hatte; die Rechte des Reiches bleiben vorbehalten. Der König siegelt mit dem Majestätssiegel. (1) Ehefrau des Johann von Scharfeneck.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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