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Kurfürst Philipp von der Pfalz spricht Eberhard Vetzer von Geispitzheim, kurpfälzischer Amtmann zu Bacherach, der sich am 28. August 1459 anstatt ...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1481-1507
1495 Januar 26, Heidelberg
Ausfertigung (deutsch), Pergament (13,3 x 26,9 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (stark beschädigt) an Pergamentstreifen anhängend, stark beschädigt erhalten (mehr als ein Drittel herausgebrochen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff montag nach sant Paulus bekerung tag anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo quinto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz spricht Eberhard Vetzer von Geispitzheim, kurpfälzischer Amtmann zu Bacherach, der sich am 28. August 1459 anstatt des verstorbenen Georg von Bach für eine Vereinbarung des Kurfürsten mit den Brüdern Albrecht und Weiprecht Sturmfeder über die Verschreibung von 4000 Gulden, von denen eine jährliche Gülte in Höhe von 200 Gulden anfällt, als kurpfälzischer Bürge zur Verfügung gestellt hat, ledig und los und versichert, dass ihm aus dieser Handlung weder Kosten noch Schaden entstehen werden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Schadloß briff von churfürstlicher pfaltz eberhard vetzer von geispitzheim eingehendigt worden .1495. (2) Rep. 13 schublad 31 fas: A N. 6 (3) 1495
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Bacharach (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (2) Heidelberg (Baden-Württemberg) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Geispitzheim, Eberhart Vetzer von, Amtmann von Bacharach (3) † Bach, Georg von (4) Sturmfeder, Albrecht (Bruder von Weiprecht Sturmfeder) (5) Weiprecht Sturmfeder (Bruder von Albrecht Sturmfeder)
Bürgschaft, Schadlosbrief
(1) 1495 Jan. 26. Heidelberg Philipp Pfalzgraf u. Kurfürst, verspricht Eberhard Vetzer von Geyspeltzheim, ersetzten burgen anstatt Georgs von Bach gegenuber Albrecht u. Wiprecht Sturmfeder, schadlos zu halten (Kapital 4000fl., Verschreibung von 1459). Siegler: Aussteller. Orig. Perg. Siegel zur hälfte gebr. (2) v. Dalberg. (3) Urkunden No 451.
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.