Jörg Schwendt, Vogt zu Waldenburg, Jörg Kretzer, Vogt zu Gaildorf, und Matthes Büschler, Schultheiß zu Comburg, entscheiden auf Ersuchen der örtlichen Ganerben den Streit der Gemeinde Eckartshausen (Ockershausen) mit ihrem Angehörigen Kaspar Roll um dessen gegen das örtliche Gewohnheitsrecht verstoßende Haltung eines Zugtiergespanns (Meene) aus Stuten und der Inanspruchnahme des Gemeindelands für seine dreijährigen Stiere wie folgt: Die Dorfordnung, Gebräuche und Gewohnheiten zu Eckartshausen, die schließlich von allen Einwohnern ratifiziert worden sind, bleiben in Kraft und für jedermann, auch für Roll, verbindlich, der sein Gespann im kommenden Frühjahr "abthun" und gemäß den örtlichen Gepflogenheiten durch ein Hengst- oder Ochsengespann ersetzen soll; außerdem wird dieser darauf verpflichtet, die in diesem Zusammenhang gegen ihn verhängte Buße zu bezahlen. Hinsichtlich der dreijährigen Ochsen (sic!) des Roll wird entschieden, dass er dieselben lediglich dann auf die Allmende treiben darf, wenn er sie als Zugtiere nutzt.