Die Grafen Albrecht und Philipp von Nassau-Weilburg teilen den Nachlaß des Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken-Lahr. Albrecht wählt von dessen Landen die Häuser und Herrschaften Ottweiler, Homburg, Kirchheim, Lahr und Mahlberg mit allem Zubehör, Philipp dagegen Saarbrücken und Saarwerden. Bestimmungen über die Klöster Wadgassen, Lungfelden und Rosenthal, das Amt Blieskastel, die fahrende Habe des Erblassers, die Schulden, die im Werk begriffenen Bauten, zumal den Brunnen zu Homburg, die wegen Saarwerden und Mahlberg, auch wegen der Grafschaft Mörs und des Klosters Wersweiler schwebenden Prozesse, das Archiv (zu Homburg), die Lehen, die Reichsabgaben, die Gerichtshoheit und schließlich das Sulzbacher Gewälde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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