Johann Adolph Georg August Gottlob und Friedrich Wilhelm Curt von Leipziger gegen den Aktor der allgemeinen Armen- und Waisen- sowie Zucht- und Arbeitshaushauptkasse und die Vormünder der minderjährigen von Seydwitzsch und von Langensch wegen Ansprüchen auf ein auf dem Gut Arnsdorf versicherten Leipzigerschen Lehnsquantum in Höhe von 4000 Gulden(Kanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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