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Amt Jever (Bestand)
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Enthält: Amtsbücher: Register und Urkundenbücher 1799-1919 (119); Urkundenbücher der Amtsbezirke Minsen und Tettens 1858-1878 (21); Rechnungs- und Hebungsbücher 1814-1845 (38); Amt Jever (1815-1858): Amtsverwaltung 1724-1859 (28); Gemeindeordnung 1814-1855 (9); Dienstanstellungen 1814-1864 (30); Ressortstreitigkeiten 1815-1853 (11); Geschäftstabellen 185-1858 (1); Landeshoheit, Gesetzgebung und Grenzen 1783-1874 (32); innere Hoheitsrechte, Privilegien 1732-1854 (15); Judenschutz 1806-1859 (7); Einquartierung. Militärsachen 1777-1848 (30); Dienstvergehen und Strafen 1815-1853 (6); Fabriken, Gewerbe, Handwerk 1740-1866 (52); Gesundheitspolizei, Ärzte und Apotheker 1814-1873 (39); Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Polizeisachen, Markt und Lustbarkeiten 1676-1883 (137); Rechnungswesen der Kommunen 1705-1858 (36); Aufnahme Fremder, Umzug 1817-1859 (13); Brandwesen 1768-1872 (8); Handel, Ausfuhr, Schifffahrt, Postwesen 1669-1861 (24); Wegesachen 1751-1898 (72); Brücken und Stege 1769-1826 (7); Höhlen und Pumpen 1796-1857 (6); Abwässerungen 1709-1862 (15); Deichsachen 1728-1875 (105); Sielsachen 1652-1857 (77); Justizwesen, Verkäufe, Zivilklagen, Vormundschaften 1792-1871 (102); Kammersachen, Hebungs- und Rechnungswesen 1800-1858 (26); Grundabgaben, Umschreibungen 1709-1868 (55); Steuer- und Zollwesen 1815-1858 (15); unständige Hebungen 1784-1860 (19); Bausachen 1815-1891 (13); Pensionisten 1814-1857 (1); Domänen, Vorwerke, Groden und Pachten 1646-1885 (114); Jagdsachen 1799-1858 (6); Forstsachen 1751-1861 (20); herrschaftliche Hofdienste 1611-1883 (16); Einweisungen und Gemeinheitsteilungen 1722-1877 (15); Moorkultur 1815-1861 (11); Militärsachen 1800-1860 (71); Kirchen- und Schulsachen 1703-1861 (57); Armensachen 1649-1856 (26); Amt Jever (1858-1878): Amtsverwaltung 1858 (1); Landeshoheit und Staatsverfassung 1838-1875 (11); Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bevölkerungs- und Wohlfahrtspolizei 1844-1866 (23); Medizinalwesen 1865-1868 (1); Handel- Gewerbe und Schifffahrt 1853-1899 (33); Wegesachen 1842-1915 (145); Ent- und Bewässerungssachen 1858-1885 (5); Kommunalsachen 1865-1879 (3); Feuerpolizei und Feuerversicherung 1847-1885 (4); Einweisungen 1862-1879 (1); Moorsachen 1798-1879 (6); Deichsachen 1840-1879 (65); Sielwesen, Mühl- und Beuferungssachen 1814-1879 (110); Insel Wangerooge 1851-1876 (10); Finanzwesen, Kataster, Domänen, Erbpachten 1772-1877 (66); Kirchen- und Schulsachen 1859-1879 (6); Militärsachen 1859-1881 (15); Gerichtswesen, Konkurse, Vormundschaften, Kriminalsachen 1806-1910 (98).
Beschreibung: Best. 76-16 Amt Jever
Zeit: 1598-1919
Geschichte des Bestandsbildners: Durch die vorübergehende Bildung von Kantonen während der Zugehörigkeit zu Frankreich gehörten zum Kanton Jever neben der Stadt- und Landgemeinde Jever selbst die Mairien bzw. Gemeinden Cleverns, Schortens, Sillenstede, Oldorf, Tettens, Hooksiel, Hohenkirchen, Wiarden, Minsen, Waddewarden, Wüppels, Sengwarden und die Insel Wangerooge. Mit der Befreiung des bisher französischen Jeverlandes (Teil des Departements Ost-Ems) durch Kosaken im November 1813 übertrug Zar Alexander I. von Russland dieses Gebiet, das immer noch über die Zerbster Linie Anhängsel des Kaiserreichs Russland war, an seinen Onkel Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg. Noch ehe Alexander die Herrschaft Jever 1818 endgültig an Oldenburg abtrat, verfügte Peter Friedrich Ludwig 1814 für das gesamte Herzogtum, einschließlich des Jeverlandes, eine Verwaltungsreform. Von jetzt an war dieses Gebiet auf drei Ämter aufgeteilt: Tettens, Minsen (bis 1825 einschließlich der Bentinckschen Herrschaft Kniphausen) und Jever.
Alle Ämter versahen in gleicher Weise Verwaltungs- und (in erster Instanz) Gerichtsfunktionen. Der damalige Amtsbezirk Jever umfasste die Kirchspiele Vorstadt Jever (1844 mit der Stadt vereinigt), Sillenstede, Cleverns, Sandel, Sande, Neuende, Heppens, Schortens und seit 1845 auch noch Westrum. Mit den Gesetzen vom 12. Juni und vom 1. November 1858 schuf der oldenburgische Staat die rechtlichen Voraussetzungen für die nächste große Verwaltungsreform im Jeverland: Dem Amtsbezirk Jever wurden damals die bisherigen Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen angeschlossen. Zwar blieben auch im neuen, stark vergrößerten Amt Jever Verwaltung und Justiz unter dem Dach einer Behörde vereinigt, doch trat das Amt bei Straf- und Untersuchungsverfahren sowie bei urkundlichen Eintragungen jetzt als Amtsgericht hervor. Amt und Amtsgericht bildeten so bis zur Einführung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1879 (Reichsgesetz vom 27.1.1877) eine räumliche Einheit. Deshalb erscheinen in diesem Findbuch neben den Verwaltungsakten auch die überlieferten Urkundenbücher der alten Ämter Minsen und Tettens aus dieser Zeit. Nach 1879 blieb das Amt Jever als Verwaltungsbehörde in den bisherigen Grenzen erhalten (Gesetzblatt für das Herzogtum Oldenburg für 1879/80, Bd. XXV, S. 98).
Geschichte des Bestandsbildners: Das 1814 gebildete Amt Jever umfasste neben der Stadt- und Landgemeinde Jever die Gemeinden Cleverns, Heppens, Neuende, Sande, Sandel, Schortens, Sillenstede, ab 1846 auch Westrum. Ab 1858 gehörten zum Amt Jever infolge der Integration der Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen folgende Gemeinden: Accum, Fedderwarden, Heppens, Hohenkirchen, Cleverns, Kniphausen, Middoge, Minsen, Neuende, Oldorf, Pakens, Sande, Sandel, Schortens, Sengwarden, Sillenstede, St. Joost, Tettens, Waddewarden, Westrum, Wiarden, Wiefels, Wüppels und Wangerooge.
Findmittel: Archivdatenbank/Internet
Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfl.de/lis) digitalisiert.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: verzeichnet
Zusatzinformationen: Teilweise wurden Signaturen mit folgenden Buchstaben mit einem Schrägstrich getrennt (Beispiel: A Nr. 716/a). Diese unarchivische Signaturweise wurde 2021 im Findbuch korrigiert, befindet sich aber noch teilweise auf den Akten. Es gilt die Signatur in Arcinsys!
61,5; 2134 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Literatur: Karl Georg Böse, Das Großherzogthum Oldenburg. Topographisch-statistische Beschreibung desselben, Oldenburg 1863, S. 239-306; Paul Kollmann, Statistische Beschreibung der Gemeinden des Herzogtums Oldenburg, Oldenburg 1897, S. 467-475; Oskar Tenge, Der Jeversche Deichband. Geschichte der Deiche, Uferwerke und Siele im dritten Oldenburgischen Deichbande und im Königlich Preußischen westlichen Jadegebiet, 2. Aufl. Oldenburg 1898; Ludwig Kohli, Handbuch einer historisch-statistisch-geographischen Beschreibung des Herzogthums Oldenburg samt der Erbherrschaft Jever und der beiden Fürstenthümer Lübeck und Birkenfeld, 2 Teile, Bremen 1924, S. 316-379; Georg Sello, Östringen und Rüstringen. Studien zur Geschichte von Land und Volk, Oldenburg 1928, S. 57-225; Hans Rogowski, Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und Stadt Jever, Oldenburg 1967; Stefan Hartmann, Großherzogtum (Freistaat Oldenburg), in: Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Bd. 17, Hansestädte und Oldenburg, hg. von Thomas Klein, Marburg 1978, S. 179-165; Historisch-Landeskundliche Exkursionskarte von Niedersachsen. Maßstab 1:50000. Blatt Wangerland/Hooksiel-West. Bearbeitet von Almuth Salomon. Erläuterungsheft, Hildesheim 1986; Findbücher zum Bestand Stadt Jever (Bestand 262-4) Teil 1-5. Bearbeitet von H. Schieckel und F.-W. Schaer, Oldenburg 1984-1985; Friedrich-Wilhelm Schaer (Bearb.), Herrschaft Jever. Findbuch zu den Beständen 90 bis 104, Oldenburg 1990; Albrecht Eckhardt (Hg.), Oldenburgisches Ortslexikon, Bd. 1, Oldenburg 2010, S. 525-533 (Ortsartikel Amt und Ort Jever).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.