Antonius Sparr, Amtmann zu Amorbach, bekundet, dass er, nachdem er vor einiger Zeit Agnes Echter von Mespelbrunn, Tochter des verstorbenen Philipp [von Mespelbrunn] des Jüngeren, zur Ehe genommen und diese ihm 2500 Gulden Landeswährung Heiratsgut zugebracht hat, die Widerlegung für seine Ehefrau in Höhe von 2500 Gulden auf Gültverschreibungen des mainzischen Hofmeisters Eberhard Ruede von Collenberg über 2000 Gulden von 1549 Mai 25 (St. Urban) und des Klosters Amorbach (Abt Theobald und Prior Melchior) über 500 Gulden von 1561 Februar 22 (cathedra Petri) versichert hat. Als Witwensitz verschreibt er ihr seine Behausung in Amorbach samt allen zugehörigen Liegenschaften sowie Brennholz im Wert von jährlich 15 Gulden, versichert auf Neudorf über Amorbach, das er von Christoph von Aulenbach (Aulbach) pfandweise innehat. Solang Agnes im Witwenstand lebt, soll sie des weiteren ein Drittel am großen Zehnt zu Rinschheim (Rinschen) genießen, das der Aussteller um 460 Gulden vom Kloster Amorbach erpfändet hat, im Fall der Wiederlösung den Zins aus dem entsprechenden Kapital.