Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach") bekennt, daß Konrad Suner, Ammann zu Blönried, und Konrad Lutz von Möllenbronn ("Melebrunnen"), Vögte Hans Semaigers d.J., ihm mit Zustimmung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Stainibach für 12 Jahre zur Nutzung überlassen haben. Das Gut steht dem Mündel nach Tod des Vaters Klas Semaiger gemäß dem Recht des Klosters Weingarten zu, doch kann es Hans Semaiger infolge Minderjährigkeit nicht selbst bewirtschaften. Der Aussteller muß das Gut bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin reicht er an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, auch Geld, Kernen, Hühner und Eier entsprechend den klösterlichen Rödeln. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Ablauf der zwölf Jahre muß er das Gut abgeben. Er läßt dann Dritteil und Heurichte darauf zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz hat er nicht.
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Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach") bekennt, daß Konrad Suner, Ammann zu Blönried, und Konrad Lutz von Möllenbronn ("Melebrunnen"), Vögte Hans Semaigers d.J., ihm mit Zustimmung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Stainibach für 12 Jahre zur Nutzung überlassen haben. Das Gut steht dem Mündel nach Tod des Vaters Klas Semaiger gemäß dem Recht des Klosters Weingarten zu, doch kann es Hans Semaiger infolge Minderjährigkeit nicht selbst bewirtschaften. Der Aussteller muß das Gut bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin reicht er an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, auch Geld, Kernen, Hühner und Eier entsprechend den klösterlichen Rödeln. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Ablauf der zwölf Jahre muß er das Gut abgeben. Er läßt dann Dritteil und Heurichte darauf zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz hat er nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 587
fasc. 028 n. 07
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1471 Januar 29 (am zinstag vor Unser lieben Frowen tag der Liechtmess)
23,3 x 26,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach")
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Lutz, Konrad
Menler, Konrad
Schellenberg, Heinrich von
Semaiger, Hans d.J.
Suner, Konrad, Ammann
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Blönried : Aulendorf RV; Ammann
Möllenbronn : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Steinenbach : Blönried, Aulendorf RV
Steinenbach : Blönried, Aulendorf RV; Einwohner
Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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