Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach") bekennt, daß Konrad Suner, Ammann zu Blönried, und Konrad Lutz von Möllenbronn ("Melebrunnen"), Vögte Hans Semaigers d.J., ihm mit Zustimmung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Stainibach für 12 Jahre zur Nutzung überlassen haben. Das Gut steht dem Mündel nach Tod des Vaters Klas Semaiger gemäß dem Recht des Klosters Weingarten zu, doch kann es Hans Semaiger infolge Minderjährigkeit nicht selbst bewirtschaften. Der Aussteller muß das Gut bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin reicht er an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, auch Geld, Kernen, Hühner und Eier entsprechend den klösterlichen Rödeln. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Ablauf der zwölf Jahre muß er das Gut abgeben. Er läßt dann Dritteil und Heurichte darauf zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz hat er nicht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner