Vogt und Schöffen von Wassenberg transsumiren ein Appellationsgerichtsurtheil, wodurch Peter Bremer zu Gierderadt und dessen Ehefrau Katharine zur Lieferung von jährlich 1 Malter Roggen zum Behufe der Kirchenpräsenz in Wassenberg verpflichtet wurden, wofür diese demnach ihr Haus und Hof an der Kirche von Gierderadt verpfänden. Im jhar nach der seliger geburtt und menschwerdungh unsers hern Jesu Christi Thausendt funffhondert neuntzigh vier, am eilften tagh des monatz Octobris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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