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Der Mainzer Erzbischof Berthold [von Henneberg] verschreibt den halben mainzischen Anteil an Brückenau, nämlich ein Viertel, sowie an Schloss und Amt Schildeck, nämlich ein Achtel, in amtmannsweise an Graf Otto von Henneberg unter Vorbehalt des Rückkaufs. Dieser hatte ursprünglich den gesamten mainzischen Anteil von den Grafen Philipp von Rieneck und Philipp von Hanau ausgelöst, die andere Hälfte hat dann aber Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] von ihm übernommen.

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Staatsarchiv Würzburg
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