Karl V., Erw. Röm. Ks. [voller Titel], leiht Truchseß Wilhelm, Freiherren zu Waldburg, kraft kaiserlicher Macht den Blutbann in der Herrschaft Scheer mit ihren Zugehörungen und in anderen Gebieten und Gerichten unter Wilhelms Herrschaft. Wil helm soll den Bann, welchen schon seine Vorfahren innehatten, gerecht gegen jedermann ausüben und den darüber von ihm geleisteten Eid auch seinen Amtleuten abnehmen. Ihm selbst soll bis zum kommenden St. Jakobstag [Juli 25] der ehrsame Johannes, Abt des Kl. Weißenau (mindern aw), im Namen des A. den Lehnseid abnehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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