Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp, verkauft seinem Keller zu Neuenstadt am Kocher, Hans Überlinger, und dessen Erben ein dortiges Haus mit Hof, Scheuer, Garten, Hofstatt, Äckern und Wiesen sowie allen Freiheiten und Zugehörungen als Eigengut, so wie es einst Dieter Krummen besessen hat. Der Aussteller quittiert über empfangene 300 Gulden und versichert, dass er und seine Erben, falls Neuenstadt versetzt oder vom Herrn von Weinsberg gelöst werden sollte, den Käufer und seine Erben bei diesem Kauf belassen oder ihm die 300 Gulden erstatten werden. Es folgt eine Beschreibung der zugehörigen Äcker und Wiesen mit ihren Anrainern, wobei u. a. "by dem schießbaum" und "off dem galgen reine" genannt werden. Der Hof hat zudem die Gerechtigkeit, dass die Bürger von Neuenstadt dorthin genügend Brenn- und Bauholz geben sollen.