Das Kapitel vererbpachtet das Kneddergens- oder Peter-Vogelers-Gut, ein Abspliß des Gutes Backhaus zu Lohausen, zu einer Hälfte an die Eheleute Hermann Vogelers und zur anderen an die Eheleute Johann Gerlachs, jede für einen Kanon von 16 Weißpfenningen und einen doppelten Zins bei dem Erbgange. Zwei Urkunden der Schöffen zu Kreuzberg.