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Sonntagsruhe in Fabriken und Gewerbebetrieben mit Ausnahme des Handelsgewerbes
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B.02.03, Fach 43 Nr. 5(Sekt. III Fach 43 Nr. 1Sekt. III Fach 22 Nr. 1800)
B0203 >> 3.04.01 Allgemeines
1855 - 1931
Enthält u.a.:
- Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetrieb (Druck)
- Beschluss der Zwangs-Innung für das Friseur-Gewerbe in der Stadt Neuss zur Arbeitszeitenregelung (mit Verzeichnis der selbständigen Neusser Barbiere und Friseure) (1919)