Eich: Walram Graf v. Sponheim und Else seine eheliche Hausfrau versetzen Heynrich zu dem Jungen, Bürger zu Mainz und Scholteizen zu Oppenheim, Göt...
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A 2 Eich, 1357-04-26
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 4 Orte, Buchstabe E >> 4.3 Eich
1357 April 26
Kurpfalz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben 1557 .... vor Walpurga Tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eich: Walram Graf v. Sponheim und Else seine eheliche Hausfrau versetzen Heynrich zu dem Jungen, Bürger zu Mainz und Scholteizen zu Oppenheim, Götzen und Heyntzen seinen Söhnen und Greden, seine Tochter, Greden s. Kinder zu dem E .... weckin sie Heinrichs erste eheliche Hausfrau und ihre Erben in rechter .... ? .... weisen, ihr Dorf Eich mit der Burg daselbst, ihrem Hof zu dem Sander mit dem Gut, das den Jungen v. Hornfels war und mit allem dem das zu demselben Dorf, Burg und Hof gehöret, Gerichten, Leute, Gülde, Gut, Äcker, Weingarten, Wiesen, Weiden, Weinmarkt, Wasser, Wassergang, Mühlen, Fischerei, Gericht und Gewanden mit allen Zugehörden ersucht und unersucht unseit ausgenommen als sie es bisher gehabt und besessen hat, und es war ihnen her Philips v. Wannenburgk Ritter der Alte zu eynem male Vytztum in dem Rheingau hatte und er es ihnen verkauft vor nun und drytzig hundert kleyn Gulden von Florenzien als das sie verbuwen mögen, aber sie wollen an die vorgenannte Burg und Turm und an den Häusern inbynnenwendig dem Burggrafen wie die Burg vor was begriffen, der sie notdürftig sind zu dem vorgenannten Gute dusent Gulden der obgenannten ........ ? .... oder darunder als sie das kuntlichen beweisent, wie viel das ist.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eich: Walram Graf v. Sponheim und Else seine eheliche Hausfrau versetzen Heynrich zu dem Jungen, Bürger zu Mainz und Scholteizen zu Oppenheim, Götzen und Heyntzen seinen Söhnen und Greden, seine Tochter, Greden s. Kinder zu dem E .... weckin sie Heinrichs erste eheliche Hausfrau und ihre Erben in rechter .... ? .... weisen, ihr Dorf Eich mit der Burg daselbst, ihrem Hof zu dem Sander mit dem Gut, das den Jungen v. Hornfels war und mit allem dem das zu demselben Dorf, Burg und Hof gehöret, Gerichten, Leute, Gülde, Gut, Äcker, Weingarten, Wiesen, Weiden, Weinmarkt, Wasser, Wassergang, Mühlen, Fischerei, Gericht und Gewanden mit allen Zugehörden ersucht und unersucht unseit ausgenommen als sie es bisher gehabt und besessen hat, und es war ihnen her Philips v. Wannenburgk Ritter der Alte zu eynem male Vytztum in dem Rheingau hatte und er es ihnen verkauft vor nun und drytzig hundert kleyn Gulden von Florenzien als das sie verbuwen mögen, aber sie wollen an die vorgenannte Burg und Turm und an den Häusern inbynnenwendig dem Burggrafen wie die Burg vor was begriffen, der sie notdürftig sind zu dem vorgenannten Gute dusent Gulden der obgenannten ........ ? .... oder darunder als sie das kuntlichen beweisent, wie viel das ist.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.01.0007, 13:29 MEZ
Namensnennung 4.0 International