Notar Johannes Ungemut von Ravensburg beurkundet im Haus des Ulrich Kröttlin zu Ravensburg Einlegung der Appellation an Kaiser Friedrich III. und das kaiserliche Kammergericht durch Kaspar [Schiegg], Abt, und den Konvent zu Weingarten, vertreten durch Jos Nukomen, Konventual und Großkeller, und Jörg Farer, Amtmann zu Weingarten. Die Appellation richtet sich gegen ein Urteil des Landvogts [in Schwaben] Truchseß Johann von Waldburg vom 27. März (Samstag vor Mitterfasten) zugunsten von Amman, Rat und Gemeinde von Altdorf. Nach Ansicht des Klosters werden dadurch seine Privilegien verletzt. Der Landvogt darf keinen Gerichtszwang über Güter und Leute des Klosters ausüben, ebenso dürfen Amman, Rat und Gemeinde von Altdorf keine Steuern auf die Klostergüter legen und gegen dessen Bedienstete nicht vorgehen. Die Angelegenheit ist vor Bischof Otto [IV. von Sonnenberg] von Konstanz und dem Abt von St. Gallen als päpstlicher Konservator des Klosters anhängig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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