Contz Libler von Altertheim bekennt, von Graf Johann von Wertheim dessen Hof zu Oberaltertheim nach Ausweis des inserierten Bestandsbriefs vom 28. Juni desselben Jahres (StAWt-G Rep. 5 Lade IX A Nr. 8) gepachtet zu haben. Die Bestimmungen des Bestandsbriefs werden bekräftigt. Siegelankündigung des Eberhard Wittstadt, Schultheiß zu Wertheim.