Ephoralarchiv Gifhorn (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
D 40
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1536-1962
Bestandsgeschichte: 1. Umfang der Inspektion und Archivbestand Im Zuge der von Herzog Ernst dem Bekenner im Fürstentum Lüneburg durchgeführten Reformation wurde 1534 in Gifhorn eine evangelische Pfarrstelle eingerichtet und mit Conrad Tegelmöller besetzt, der als Superintendent auch für die neu begründete Ephorie Gifhorn zuständig war. Anfangs umfasste die Inspektion die Pfarren aus den Ämtern Gifhorn - Didderse, Essenrode, Gifhorn, Groß und Klein Oesingen, Hankensbüttel, Isenbüttel (mit den Kapellen Kalberlah und Wasbüttel), Leiferde (mit der Kapelle Hillerse), Meine (mit den Kapellen Gravenhorst und Vordorf), Ribbesbüttel (mit der mater combinata Rötgesbüttel), Sprakensehl, Steinhorst und Wahrenholz - und Campen sowie den Gerichten Groß Schwülper und Wettmershagen (Adenbüttel, Groß Schwülper und Wettmershagen). Die ebenfalls zur Inspektion Gifhorn gehörenden Kirchengemeinden Fallersleben, Hattorf, Heiligendorf, Neindorf, Ochsendorf, Rhode und Sülfeld bildeten ab 1570 die neuerrichtete Inspektion Fallersleben. Im Jahre 1706 wurde das Amt Campen an Braunschweig-Wolfenbüttel abgetreten, so dass die Pfarren Abbenrode, Flechtorf, Gardessen, Hordorf, Lehre, Scheppau und Volkmarode die Inspektion Gifhorn verließen und den neu begründeten Aufsichtsbezirk Campen bildeten. Nach Einrichtung der Inspektion Hankensbüttel 1797, deren Sitz 1808 nach Wittingen verlegt wurde, schieden die Kirchengemeinden Hankensbüttel, Groß Oesingen, Sprakensehl, Steinhorst und Wahrenholz ebenfalls aus der Inspektion Gifhorn aus. Allerdings kehrte Wahrenholz wieder in den Aufsichtsbezirk Gifhorn zurück. 1897 ist die 1883 errichtete Arbeiterkolonie Kästorf eine Pfarrkollaboratur errichtet worden. 1926 wurden die Kirchengemeinden Essenrode und Wettmershagen von der Inspektion Gifhorn abgetrennt und dem Aufsichtsbezirk Fallersleben unterstellt. 1984 kehrten beide Kirchengemeinden in den Kirchenkreis Gifhorn zurück. Die 1965 durchgeführte Neuordnung der Kirchenkreise im Bereich des Landkreises Peine bewirkte u. a. die Aufhebung des Kirchenkreises Sievershausen. Die Kirchengemeinden Meinersen und Päse (mit den Kapellengemeinden Ahnsen und Seershausen) wurden dem Kirchenkreis Gifhorn ebenso wie die Kirchengemeinde Müden (diese aus dem Kirchenkreis Celle) zugelegt. Auch wurde die Kapellengemeinde Hillerse im selben Jahr in eine selbständige Kirchengemeinde umgewandelt und pfarramtlich mit Didderse verbunden. Im Zuge dieser zahlreichen Veränderungen der Inspektionseinteilung erfolgten immer wieder Verlagerungen von Ephoralakten und -rechnungen und zwar auf die Weise, dass die Generalakten in Gifhorn verblieben, Spezialakten und Rechnungen dagegen an den Ort der jeweiligen neuen Zugehörigkeit gelangten. Die Stadtbrände von 1669 und 1725 scheinen Verluste am Archivgut verursacht zu haben, so fehlen ältere Rechnungen vollständig. Spezialakten für Gifhorn sind auch nicht vorhanden, da die Vorgänge geschlossen in die Gifhorner Pfarrakten gelangt sind. Das ältere Schriftgut (Akten und Rechnungen) der 1965 in den Kirchenkreis Gifhorn gekommenen Parochien Meinersen, Päse und Müden verblieb in den jeweiligen Ephoralarchiven, während die laufenden Spezialakten nach Gifhorn abgegeben worden sind. 2. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv 1946 ist das Ephoralarchiv Gifhorn von Dr. Helmut Speer in Gifhorn geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden. Aus Platzmangel wurde es 2005 erforderlich, das Ephoralarchiv als Bestand "D 40 (Ephoralarchiv Gifhorn)" im Landeskirchlichen Archiv Hannover zu deponieren. Das von Dr. Speer erstellte Findbuch ist 2008 in eine EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Über diesen Bestand hinaus hält das Landeskirchliche Archiv Hannover weiteres und ergänzendes Schriftgut aus dem Gebiet des Kirchenkreises Gifhorn, u. a. in den Beständen "A 1 (Pfarroffizialakten - Konsistorium Hannover)", "A 6 (Pfarrbestellungsakten)", "A 8 (Corpora bonorum)", "A 9 (Visitationsakten)", "L 5b (Landessuperintendentur Celle)" und "L 5h (Landessuperintendentur Hildesheim)" zur Benutzung bereit.
31 lfd. M.
Bestand
Literatur: Gemeindebuch des Kirchenkreises Gifhorn, Osnabrück 1960.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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