Klage des Henrich Scheper und seines Sohnes Johan Scheper in Werne ./. den Bäcker Johan Froning jr. Die Kläger behaupten, sie hätten Wertpapiere (Schuldverschreibungen etc.) nach Münster in Sicherheit (wegen der Kriegsgefahren) bringen wollen und sie ihrem + Sohne bzw. Bruder Henrich Scheper übergeben. Dieser, der damals in Diensten des Beklagten gestanden hätte, hätte sie dem Beklagten anvertraut; sie verlangen Herausgabe. Der Beklagte wendet ein, Henrich Scheper habe ihm die Papiere geschenkt. Als Zeugen werden im Wege der Rechtshilfe vernommen und zwar. 1. der Stadtsekretär Philipp Cappins, in Werl durch den dortigen Offizial des geistlichen Hofgerichts Arnsberg Petrus Martius(?); in dem Protokoll werden aufgeführt: Prokurator Rembert Regenhardt; Gerichtsschreiber Ferdinand Faucreo; Notar Johan Höffe. 2. Johan zu Gembrich (Gymberg) in Werne durch Lic. Johan Ascheberg, Richter und Gograf des Amts Werne; Gerichtsschreiber: Notar Melchior Textorius.