Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Heinz Huslin zu seinem Kammerknecht. Er soll die pfalzgräflichen Armbrüste, Geschosse, Gezeug und Zugehörde beaufsichtigen, diese warten, instand halten und erneuern. Außerdem soll er sonst als pfalzgräflicher Kammerknecht dienen und tun, was von ihm gefordert wird. Für seinen Dienst erhält er jährlich aus der Kammer gegen Quittung 10 rheinische Gulden als Lohn und ein Hofkleid wie das Hofgesinde. Heinz schwört Treue, Huld, Schadenswarnung und zu tun, was ein frommer Knecht tut. Sein Dienstjahr beginnt und endet zum Datum dieses Briefs.