Abt Johannes und der Konvent von Waldsassen gewähren dem Landgrafen Johann von Leuchtenberg einen ewigen Wiederkauf auf die an sie verkaufte Feste zum Neuenhaus an der Naab [Neuhaus, Stadt Windischeschenbach, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab], dem dazugehörigen Dorf und den anderen aufgeführten Gütern.. Mit begl. Abschrift von 1793 auf Papier.

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Staatsarchiv Amberg