Reichskammergerichtsprozess des Schweickardt von Sickingen wegen der Venningischen (Wolf Ulrichs Kinder) Vormundschaft gegen Schenk Eberhard zu Limpurg, Ott Heinrich zu Venningen zu Neidenstein und Friedrich von Venningen zu Königsbach, Beklagte, über die geforderte Entlassung des Schenken aus der Vormundschaftsverwaltung, für deren Führung Kläger nicht die Verantwortung übernehmen kann, die Aufhebung und Rechnungslegung der Vormundschaft durch die zwei ersten Beklagten, die Gewalttätigkeit des dritten Beklagten (volljährig gewordenen Mündels) hinsichtlich des vormundschaftlichen Vermögens

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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