Gültverschreibung des Hans Kreß und seiner Frau Appolonia, beide zu Linkenheim, über 20 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich einen Gulden an die geistliche Verwaltung zu Mühlburg zahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...