Lehnsrevers des Johan Quaditus für Simon IV. zur Lippe über den Erhalt des Hofes zu Otten-hausen mit dem Sundern zu Erbmannlehen unter Verzicht von Holznutzungsrechten, die zu seinem Detmolder Burglehen gehören.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner
Loading...