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Die im Kreise Zerbst belegenen, bereits in unbeschränkter Nutzung des Herzogs stehenden, sowie von demselben in Anrechnung auf die Rente (Gesetz 194) zu übernehmenden Grundstücke, welche nicht bei einer zur Auswahl gestellten Domäne oder Forst bereits mit aufgeführt sind

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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