Der Hofrichter des Damian Hartard von der Leyen, Domkanoniker zu Trier und Mainz sowie Inhaber des Trierer Archidiakonats St. Kastor in Karden, bekundet vor zu diesem Anlaß Herbeigerufenen: Er hat das Präsentationsschreiben des Bischofs von Speyer und des Wolfgang Heinrich von Metternich, Amtmann zu Wittlich und Bruch, wegen der Herrschaft Virneburg für die Besetzung der vakanten Pfarrstelle in Wanderath mit dem ehrenwerten Johann Martin, Priester der Trierer Diözese, erhalten. Der Kandidat hat vor ihm beschworen, daß seine Präsentation kirchenrechtlich unbedenklich sei, er dem Erzbischof von Trier und dem örtlichen Archidiakon gehorchen und erteilte Aufträge ausführen werde, außerdem die Rechte und Einkünfte der Pfarrkirche wahren und verteidigen sowie verlorene wiedergewinnen werde. Nach Ablegen des Bekenntnisses zum katholischen Glauben wurde er zur genannten Pfarrstelle zugelassen und vom Ausst. durch Aufsetzen des Biretts mit der Pfarrei investiert sowie mit der Seelsorge und der rechenschaftspflichtigen Verfügung über die Kirche betraut. Die Herbeizitierten werden beauftragt, ihn vor Ort in die Kirche einzuführen und in deren realen Besitz zu setzen, ihn darin zu schützen und in den Genuß ihrer Erträgnisse gelangen zu lassen. Gegen Wiedersetzliche wird mit Kirchenstrafen vorgegangen werden. Sr.: Damian Hartard von der Leyen (als Archidiakon) und Bf. Lothar Friedrich von Speyer. Ausf. Perg., lat. - Sg. auf Pap. - Pressel aufgedr., (1) anh. bzw. (2) am linken Rand oben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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