Klage des Lic. Herman Holzman in Burgsteinfurt ./. Den Notar Bernard Schnitker und die edle Jungfer Katharina Schwarte zum Canenbaum. Der Kläger hatte für den Grafen Arnold Jobst zu Bentheim an die Beklagte Schwarte Zinsen zu zahlen und behauptet, dem Schnitker als ihrem Emonitor 5 Goldgulden irrigerweise zu viel gezahlt zu haben, die er zurückfordert.