Der Offizial der Kölner Kurie an den Pleban von St. Maria Ablass und die Notare seiner Kurie: Er beauftragt sie, Johann vom Büchel oder seinen Prokurator Johann von Gymnich auf morgen zur Stunde der Prim verbindlich zur Fortführung des Prozesses zu laden. Er bittet um schriftlichen Bericht, den sie besiegeln oder eigenhändig unterschreiben sollen. Datum a.d. 1354 feria sexta post octavas epiphanie eiusdem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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