1490 Juli 28. Temme vom Swege, Johann Buck, Dietrich vom Swege und Allart Buck an Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Lemgo: Es habe der Rat zu Lemgo ihrer Mutter Stine, Witwe des Ludeke Cruse, mit "Sulfgewalt" ihren Mühlenteich ausgestochen, ihre Mühlrenne zugehauen und ihre Fische genommen, obwohl dieselbe sich wegen der Sache ihrer Mühle beim Edelherrn Bernd zur Lippe zu Recht erboten und dasselbe bei ihrem Landesherrn, dem Bischof Konrad zu Osnabrück geschehen sei, auch Bernd den Rat besandt und begehrt habe, dass derselbe seine "Overdaet" einen Tag anstehen lasse, bis er selbst nach Lemgo komme. Dennoch habe der Rat dies geweigert und seine Gewalttat gegen eine Witwe, die er billig beschirmen soll, gegen Gott und Recht begangen. Demnach heischen sie den Rat, dass er binnen acht Tagen die Renne herstelle, den Teich wiederzulege und wegen des Schadens zwischen ihnen bei ihrer Beider Landesherrn es zum Austrage kommen lasse, widrigenfalls die von Lemgo wegen der Gewalttat in Strafe der Acht und Oberacht gefallen, so dass man sie sonder Fehde beschädigen möge. Sie verkündigen alsdann mittels dieses Briefes allen Einwohnern von Lemgo, Mannspersonen und weltlichen Leuten, eine Fehde und wollen wegen alles Schaden, den sie und ohre Helfer und Helfershelfer an "Name", Raub, Brand und anderes zufügen, ihrer Ehre sich verwahrt haben.

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