Gesundheitsamt Norden (Bestand)
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NLA AU, Rep. 79
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.3 Gesundheit, Arbeit und Soziales
1872-1987
Bestandsgeschichte: Rep. 79 Gesundheitsamt Norden
Am 1. April 1935 wurden staatliche Gesundheitsämter eingerichtet, denen die bisher durch Kreisärzte ausgeübte Gesundheitsaufsicht übertragen wurde. Damit entstanden auch im Gesundheitswesen eigene Fachbehörden, in diesem Fall bedingt auch durch die besondere Gesundheitspolitik des Dritten Reiches. 1977 wurden die Gesundheitsämter kommunalisiert und dem jeweiligen Landkreis überwiesen. Das Staatsarchiv verwahrt Akten aus dem Zeitraum, in dem die Gesundheitsämter Landesbehörden waren.
Da die Erbgesundheitsgerichte der NS-Zeit keine registraturführenden Behörden waren, wurden die Akten des für den Regierungsbezirk Aurich zuständigen Erbgesundheitsgerichts Aurich, das dem Amtsgericht Aurich angegliedert war, nach Beendigung des Verfahrens dem Gesundheitsamt zur Aufbewahrung übergeben, in dessen Zuständigkeitsbereich die betreffende Person wohnte. Von dort gelangte die Verfahrensakte, soweit sie erhalten geblieben ist, 1996 ins Staatsarchiv.
Der Bestand enthält neben Akten zur Amtstätigkeit der staatlichen Gesundheitsaufsicht den von allen ostfriesischen Gesundheitsämtern umfangreichsten Anteil an sog. Sippenakten sowie einen Restbestand an Erbgesundheitsgerichtsakten.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Am 1. April 1935 wurden staatliche Gesundheitsämter eingerichtet, denen die bisher durch Kreisärzte ausgeübte Gesundheitsaufsicht übertragen wurde. Damit entstanden auch im Gesundheitswesen eigene Fachbehörden, in diesem Fall bedingt auch durch die besondere Gesundheitspolitik des Dritten Reiches. 1977 wurden die Gesundheitsämter kommunalisiert und dem jeweiligen Landkreis überwiesen. Das Staatsarchiv verwahrt Akten aus dem Zeitraum, in dem die Gesundheitsämter Landesbehörden waren.
Da die Erbgesundheitsgerichte der NS-Zeit keine registraturführenden Behörden waren, wurden die Akten des für den Regierungsbezirk Aurich zuständigen Erbgesundheitsgerichts Aurich, das dem Amtsgericht Aurich angegliedert war, nach Beendigung des Verfahrens dem Gesundheitsamt zur Aufbewahrung übergeben, in dessen Zuständigkeitsbereich die betreffende Person wohnte. Von dort gelangte die Verfahrensakte, soweit sie erhalten geblieben ist, 1996 ins Staatsarchiv.
Der Bestand enthält neben Akten zur Amtstätigkeit der staatlichen Gesundheitsaufsicht den von allen ostfriesischen Gesundheitsämtern umfangreichsten Anteil an sog. Sippenakten sowie einen Restbestand an Erbgesundheitsgerichtsakten.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ