Bischof Bernhard IV. schenkt den Minoriten die Hälfte einer Wortstätte in der Stadt Paderborn unter der Bedingung, daß die mit dem ganzen Grundstück bisher belehnten Personen von der ihnen verbleibenden anderen Hälfte auch ferner die vollständigen Dienste leisten. Zugleich verpflichten sich die Minoriten, wenn der Bischof ein allgemeines Interdikt über die Stadt ausspricht, ihren Gottesdienst einzustellen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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