Lagerbuch der Kellerei Großsachsenheim über ihre Rechte, Güter und Gefälle zu Kleinsachsenheim, gefertigt durch Jakob Noa Weiß und Philipp Jakob Schwab, Vogt und Renovator zu Graßsachsenheim, 1754, Nachträge bis 1840
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 170 Bd 76
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 170 Altwürtt. Teilbestände
Altwürtt. Teilbestände >> 18. Kleinsachsenheim (Lkr. Ludwigsburg)
1754-1840
Enthält: Obrigkeit und Herrlichkeit - gemeine Dienst und Fron - Handlohn - Frevel und Unrecht - Hauptrecht und Fäll - Mannsteuer, Leibhennen, Rauchhennen und Hühner - Pfarr- und Kirchensatz - der Herrschaft eigene Güter und Keltern - Umgeld - Bede - Betkorn und -haber - Hellerzinse - erbliche Höfe samt Gülten - Früchte und Fruchtgülten - Bodenwein - Gänse und Sommerhühner - Großer Frucht-, Wein- und Kleiner Zehnt - Novalzehnt
Darin: Bl. 20v-21: 1594 Mai 30, Schultheiß, Gericht und Rat zu Kleinsachsenheim reversieren Herzog Friedrich von Württemberg eine jährliche Fruchtgült für die Überlassung eines öden Platzes im "Stumpenhau", Sr.: Gemeinde Großsachsenheim; Bl. 38-42: 1408 Okt. 7 (So. nach Michel) - Die Herren von Sachsenheim leihen Hermann dem Müller von Großsachsenheim ihre Enzmühle zu Unterriexingen zu einem rechten Erblehen, Regest: WR 1799 (dort Okt. 6); Bl. 138-146: 1521 März 29 (Karfreitag), Martin Kneulin und seine Frau Ottilia reversieren Reinhard von Sachsenheim für die Erbbelehnung mit dem beschriebenen Hof zu Kleinsachsenheim, den zuvor Oswald Schelling besessen hatte, Sr.: Sebastian von Nippenburg; Bl. 222-223: 1475 April 24 (Mo. nach Cantate), Urach, Graf Eberhard von Württemberg verleiht an Martin Fürderer einen Hof zu Kleinsachsenheim als Erblehen gegen eine Fruchtgült in die Kellerei Gröningen, Sr.: A.
Darin: Bl. 20v-21: 1594 Mai 30, Schultheiß, Gericht und Rat zu Kleinsachsenheim reversieren Herzog Friedrich von Württemberg eine jährliche Fruchtgült für die Überlassung eines öden Platzes im "Stumpenhau", Sr.: Gemeinde Großsachsenheim; Bl. 38-42: 1408 Okt. 7 (So. nach Michel) - Die Herren von Sachsenheim leihen Hermann dem Müller von Großsachsenheim ihre Enzmühle zu Unterriexingen zu einem rechten Erblehen, Regest: WR 1799 (dort Okt. 6); Bl. 138-146: 1521 März 29 (Karfreitag), Martin Kneulin und seine Frau Ottilia reversieren Reinhard von Sachsenheim für die Erbbelehnung mit dem beschriebenen Hof zu Kleinsachsenheim, den zuvor Oswald Schelling besessen hatte, Sr.: Sebastian von Nippenburg; Bl. 222-223: 1475 April 24 (Mo. nach Cantate), Urach, Graf Eberhard von Württemberg verleiht an Martin Fürderer einen Hof zu Kleinsachsenheim als Erblehen gegen eine Fruchtgült in die Kellerei Gröningen, Sr.: A.
Kellerei Großsachsenheim
1 Foliobd. in Leder, Bl. 1-470
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:35 MEZ