Alexander Ferdinand Reichsfürst von Thurn und Taxis ("Graf zu Valsaßina, Freiherr zu Impden, Herr der freien Reichsherrschaft Eglingen und Osterhofen und der Herrschaften Demmingen, Marcktischingen, Trugenhofen, Ballmertshofen, Duttenstein, Wohlferthen, Rossum und Meuseghem der souverainen Provinz Hennegau Erbmarschall, Ritter des goldenen Vließes, kaiserl.Geh.Rat und Prinzipalcommissarius bei der allgemeinen Reichsversammlung, General und Obristpostmeister im hl.röm.Reich, Burgund und Niederlanden") ernennt auf Ansuchen des Herzogs von Pfalz-Zweibrücken den Peter Herpeing zum Posthalter zu Zweibrücken mit dem Recht, in seinem Namen das Posthorn zu führen, bei Tag und Nacht in Ausführung der ordinarien und Staffetten, der Couriers und Passagiers sich fleißig zu verhalten, allen Ordnungen, Befehlen und "Placcarden" vom Fürsten selbst und von dem ihm vorgesetzten Oberpostamt zu Frankfurt/Main zu vollziehen.

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