citationis. Vertragliche Verpflichtung der Bekl. zu Lieferung von Kupfer an die Kl. Michael Schönleben, Melchior Schelhammer, Schönburgischer Amtsschösser zu Waldenburg, und Thomas Schmidt verpflichteten sich 1584 in einem Vertrag ("verbindtlichen contract") mit den Kl., in sechs aufeinander folgenden Jahren Kupfer an die Hütten der Kl. zu Ilsenburg zu liefern. Im Gegenzug sollten die Kl. 2.700 Zentner Messing an ihre Vertragspartner liefern. Die Kl. behaupten, ihre Vertragspartner hätten ihre vertraglichen Pflichten nur teilweise erfüllt, wodurch den Kl., insbesondere durch die Nichtauslastung der Öfen, grosser Schaden entstanden sei. Die Bekl. rügen die Zuständigkeit des RKG.
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citationis. Vertragliche Verpflichtung der Bekl. zu Lieferung von Kupfer an die Kl. Michael Schönleben, Melchior Schelhammer, Schönburgischer Amtsschösser zu Waldenburg, und Thomas Schmidt verpflichteten sich 1584 in einem Vertrag ("verbindtlichen contract") mit den Kl., in sechs aufeinander folgenden Jahren Kupfer an die Hütten der Kl. zu Ilsenburg zu liefern. Im Gegenzug sollten die Kl. 2.700 Zentner Messing an ihre Vertragspartner liefern. Die Kl. behaupten, ihre Vertragspartner hätten ihre vertraglichen Pflichten nur teilweise erfüllt, wodurch den Kl., insbesondere durch die Nichtauslastung der Öfen, grosser Schaden entstanden sei. Die Bekl. rügen die Zuständigkeit des RKG.
10690 Reichskammergericht, Nr. 65 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
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1590 - 1592
Enthält: Kläger/Antragsteller: Wolf Ernst, Johann und Heinrich, Grafen von Stolberg-Wernigerode
Beklagter/Antragsgegner: 1) - 3) Michael, Gabriel und Friedrich Schönleben zu Freiberg und Lübeck, Söhne des Michael Schönleben, kurfürstlich sächsischen Oberhüttenverwalters zu Freiberg, 4) Witwe des Melchior Schelhammer zu Waldenburg, 5) Thomas Schmidt zu Leipzig
Prokuratoren Kl.: Lic. Johann Hartmann Kogman 1590
Prokuratoren Bekl.: Dr. Erhardt Kalt 1590, Lic. Johann Konrad Streitt 1590
Inhalt/Beweismittel: Q 4 Albrecht Georg, Wolf Ernst, Johann und Heinrich von Stolberg-Wernigerode schließen einen Vertrag mit Michael Schönleben, Melchior Schelhammer und Thomas Schmidt über die Lieferung von Kupfer an die Kl. 1584 (i. A.)
Ist-Bestand der Akte: Q 1-6 und ein weiteres Schriftstück
Beklagter/Antragsgegner: 1) - 3) Michael, Gabriel und Friedrich Schönleben zu Freiberg und Lübeck, Söhne des Michael Schönleben, kurfürstlich sächsischen Oberhüttenverwalters zu Freiberg, 4) Witwe des Melchior Schelhammer zu Waldenburg, 5) Thomas Schmidt zu Leipzig
Prokuratoren Kl.: Lic. Johann Hartmann Kogman 1590
Prokuratoren Bekl.: Dr. Erhardt Kalt 1590, Lic. Johann Konrad Streitt 1590
Inhalt/Beweismittel: Q 4 Albrecht Georg, Wolf Ernst, Johann und Heinrich von Stolberg-Wernigerode schließen einen Vertrag mit Michael Schönleben, Melchior Schelhammer und Thomas Schmidt über die Lieferung von Kupfer an die Kl. 1584 (i. A.)
Ist-Bestand der Akte: Q 1-6 und ein weiteres Schriftstück
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:42 MEZ