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Rechtsstreit um ein zwischen dem Grundstück des Appellanten und einem 1705 von Dahlhauser erworbenen Grundstück gelegenes Stück Land, das beide Parteien als Bestandteil ihres Grundstückes ansahen. Albert Dahlhauser bezog die Fläche in seinen 1719 begonnenen Hausbau ein und zerstörte dabei eine Wasserleitung und andere von Backhaus benutzte Einrichtungen. Die Appellation richtete sich gegen die Dahlhauser von der Essener Regierung gegebene Erlaubnis, gegen Kautionsstellung während der Aktenversendung an Rechtsgelehrte als zweite Instanz weiterbauen zu dürfen. Dahlhauser nahm das Grundstück mit Hilfe von Soldaten ein und setzte den Bau fort. Die Appellaten wenden gegen die Annahme des Prozesses am RKG Nichteinhaltung des Instanzenzuges und Nichterreichen der Appellationssumme ein. Sie werfen dem Appellanten ab 1720 Prozeßverzögerung vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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