Pröpstin Juliana und der Konvent des Klosters Pillenreut beurkunden, dass sich die Markgrafen Friedrich und Siegmund zu Brandenburg beim Verkauf der Zehnten zu Herpersdorf und Wutzendorf und aus den Huben zu Kornburg, die dazu gehören, das Rückkaufsrecht (für 1050 fl. rh.) vorbehalten haben. - Siegler: Aussteller und Hans Tucher d. ä.