Vor Gerard gen. vom Markt (de Foro) und Hermann gen. Tilschat, beide Bürgermeister der Stadt Ahlen (Alensis), sowie Lubbert Diderkinc, Johann gen. Zeuenebinc, Everhard gen. Vrie, Johann gen. Smet, Hermann von Zumerzele, Hermann Stoc, Johannes gen. Sanne, Arnold vom Markt, Arnold Uppen Brinke, Hennemann von Ostenuelde, Ratsherren und Schöffen der Stadt Ahlen, schließen Meychildis gen. Witenc und ihre Erben einen Vergleich über die Teilung ihres Erbes. Meychildis erhält den Platz des Hauses (mansionis), in dem ihr + Vater Johannes wohnte, eine (Salz-)Pfanne (sartaginem), die Hälfte von zwei Kühen und gewisse Gärten. Diese liegen vor dem Westtor der Stadt Ahlen. Den Rest des Erbes erhalten die Erben der Meychildis zur freien Verfügung. Wenn Schulden vorhanden sind, sollen diese zwischen Meychildis und ihren Erben zu gleichen Teilen abgelöst werden. Ausgenommen sind zwei Mark, die die Erben abzulösen versprechen. Wenn in der Stadt eine Steuer (tallia seu collecta quod wlgarita schote dicitor) erhoben wird, hat jener sie zu entrichten, der den Teil des Ackers erhalten hat, der in der Nähe des Berges liegt, auf dem die Mühle steht, die sich vor dem Westtor befindet. Er hat die Steuer von dem Hügel (de monte) zu entrichten, der neben dem genannten Ludolf von Ahlen liegt. Verbunden sind damit 3/4 der Äcker, die die Frau von Batenhorst von Johann gen. von Aldorpe gekauft hat. Wenn der Hügel und diese 3/4 der Äcker durch Schenkung oder Verkauf in die Hand der Bürger gelangen dann ist der Inhaber des neben dem Hügel liegenden Ackers von der Entrichtung der Steuer befreit. Ankündigung des Stadtsiegels. Geschehen und gegeben 1320 Dez 22. crastina luce beati Thome apostoli

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner